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   BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17   

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BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17 (https://dejure.org/2018,41220)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2018 - 3 AZR 380/17 (https://dejure.org/2018,41220)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 (https://dejure.org/2018,41220)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § ... 16 Abs. 1 BetrAVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 533 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 268 ZPO, § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG, § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, § 16 BetrAVG, § 28 Abs. 1 SprAuG, §§ 125, 126 Abs. 2 BGB, § 23 Abs. 1 Satz 1 SprAuG, § 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 28 Abs. 2 Satz 1 SprAuG, § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, § 28 Abs. 2 Satz 2 SprAuG, § 28 Abs. 2 Satz 3 SprAuG, § 30c Abs. 1 BetrAVG, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 126 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 126 Abs. 1 BGB, § 126 BGB, § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 140 BGB, § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG, § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG, § 1 Abs. 5 BetrAVG

  • Betriebs-Berater

    Einheitsregelung mit kollektivem Bezug bei betrieblicher Altersversorgung

  • bag-urteil.com

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

  • rewis.io

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablösung; Anpassungsregelung; vertragliche Einheitsregelung

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit des Konzernsprecherausschusses für konzernweite Altersversorgungsregelung

  • datenbank.nwb.de

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ablösung - Anpassungsregelung - Versorgungsanwärter - vertragliche Einheitsregelung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Sprecherausschussvereinbarung - Umdeutung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur betrieblichen Altersversorgung aufgrund vertraglicher Einheitsregelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 164, 261
  • NZA 2019, 1082
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (44)

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17
    Die danach mögliche Ablösung kann nicht nur durch eine Betriebsvereinbarung oder Sprecherausschussvereinbarung als betriebliche kollektiv-rechtliche Regelung erfolgen, sondern auch durch eine neue vertragliche Einheitsregelung bzw. eine Gesamtzusage (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 31, BAGE 154, 144; 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 47) .

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 25 mwN, BAGE 154, 144 ) .

    Es sind keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass die Arbeitgeberin künftig keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung mehr zusagen wollte (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 28, BAGE 154, 144) .

    Der Arbeitgeber kann sich in beiden Fällen von seinen Verpflichtungen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nur unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes lösen (vgl. ausführlich zur Ablösung von Regelungen in Betriebsvereinbarungen BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 29, BAGE 154, 144) .

    (1) Es kann dahingestellt bleiben, ob die als Gesamtzusage umgedeutete RL bAV 1998 den RV 1989 nach dem vom Senat aus den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit entwickelten dreistufigen Prüfungsschema (ausführlich hierzu vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 38 f., BAGE 154, 144) wirksam abgelöst und somit Rechtswirkung für den Kläger entfaltet.

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17
    Diese originäre Zuständigkeit des Konzernsprecherausschusses ist aufgrund der nahezu wortgleichen gesetzlichen Regelung nach denselben Kriterien zu bestimmen wie die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats, die wiederum nach denselben Kriterien zu bestimmen ist wie die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (zur Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 42).

    Mit dem Begriff des "Nichtregelnkönnens" ist nicht nur die objektive, sondern auch die subjektive Unmöglichkeit gemeint (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 25; 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 42 mwN) .

    Bei freiwilligen Leistungen ist den einzelnen Gesamtbetriebsräten eine unternehmensbezogene Regelung subjektiv unmöglich, wenn der Arbeitgeber den Leistungszweck so bestimmt, dass er nur mit einer unternehmensübergreifenden Regelung erreichbar ist (vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 42 mwN).

    Dies ist der Fall, wenn die Konzernleitung die freiwillige Leistung künftig nur noch konzerneinheitlich gewähren will (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 25; 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 42 mwN).

    Die mitbestimmungsfreien Vorgaben bestimmen den Gegenstand der zu treffenden Regelung, den Handlungsspielraum der betriebsverfassungsrechtlichen Vertretungsorgane und folgerichtig auch deren Zuständigkeit (vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 42 mwN) .

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17
    Bei mehreren Blättern ist es zudem notwendig, dass die Unterschriften die Urkunde räumlich abschließen, also unterhalb des Textes stehen (vgl. BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - zu II 1 b und c der Gründe mwN, BAGE 88, 375; BGH 24. September 1997 - XII ZR 234/95 - zu II 6 c der Gründe, aaO; Kreutz GK-BetrVG 11. Aufl. § 77 Rn. 50) .

    Nachträge auf einer Urkunde, die räumlich der Unterschrift nachfolgen, werden durch die Unterzeichnung normalerweise nicht gedeckt (vgl. BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - zu II 1 c der Gründe, aaO) .

    Ausreichend ist, dass die Haupturkunde unterschrieben ist, in ihr auf die nicht unterschriebene Anlage ausdrücklich Bezug genommen ist und beide auch äußerlich eine Einheit bilden, zB zusammengeheftet sind (vgl. BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - zu II 1 c der Gründe mwN, aaO; Kreutz aaO) .

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17
    Dies gilt nicht nur bei Zusagen in Form einer Gesamtzusage (vgl. dazu BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14  - Rn. 48 ; 10. März 2015 -  3 AZR 56/14  - Rn. 32 ) und bei einer betrieblichen Übung (vgl. dazu BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14  - Rn. 49 ) , sondern auch bei einer Zusage in Form einer vertraglichen Einheitsregelung, wie sie im Streitfall vorliegt.

    Die danach mögliche Ablösung kann nicht nur durch eine Betriebsvereinbarung oder Sprecherausschussvereinbarung als betriebliche kollektiv-rechtliche Regelung erfolgen, sondern auch durch eine neue vertragliche Einheitsregelung bzw. eine Gesamtzusage (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 31, BAGE 154, 144; 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 47) .

    Soll sich die Versorgung dagegen ausschließlich nach den bei Erteilung der einheitlichen Versorgungszusage mit kollektivem Bezug geltenden Versorgungsbedingungen richten, muss der Arbeitgeber dies deutlich zum Ausdruck bringen (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14  - Rn. 48 ; 10. März 2015 -  3 AZR 56/14  - Rn. 32 ) .

  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17
    Bei einer aus mehreren Blättern bestehenden und am Ende des Textes unterzeichneten Urkunde ist den Anforderungen an die Schriftform nach § 126 BGB auch ohne körperliche Verbindung genügt, wenn sich deren Einheit aus fortlaufender Paginierung, fortlaufender Nummerierung der einzelnen Bestimmungen, einheitlicher grafischer Gestaltung, inhaltlichem Zusammenhang des Textes oder vergleichbaren Merkmalen zweifelsfrei ergibt (vgl. BAG 4. November 2015 - 7 AZR 933/13 - Rn. 18 mwN; BGH 24. September 1997 - XII ZR 234/95 - zu II 6 c der Gründe, BGHZ 136, 357; ErfK/Kania 19. Aufl. BetrVG § 77 Rn. 19) .

    Bei mehreren Blättern ist es zudem notwendig, dass die Unterschriften die Urkunde räumlich abschließen, also unterhalb des Textes stehen (vgl. BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - zu II 1 b und c der Gründe mwN, BAGE 88, 375; BGH 24. September 1997 - XII ZR 234/95 - zu II 6 c der Gründe, aaO; Kreutz GK-BetrVG 11. Aufl. § 77 Rn. 50) .

  • BGH, 04.03.2009 - XII ZR 141/07

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Preisgleitklausel in einem

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17
    Eine fiktive Fortschreibung dieses Indexes, die nicht nur die Preisentwicklung, sondern auch Veränderungen des Warenangebots und des Konsumverhaltens berücksichtigen müsste, ist nicht möglich (vgl. BGH 4. März 2009 - XII ZR 141/07 - Rn. 14 mwN) .

    Die Vertragsparteien hätten, sofern sie den Wegfall des von ihnen gewählten Preisindexes bedacht hätten, bei angemessener Abwägung ihrer Interessen - mangels geeigneter Alternativen - den für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Gesamtdeutschland geltenden Index (jetzt "Verbraucherpreisindex") als Maßstab für künftige Anpassungen des Ruhegehalts vereinbart (vgl. BGH 4. März 2009 - XII ZR 141/07 - Rn. 15 ff. mwN) .

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17
    Dies gilt nicht nur bei Zusagen in Form einer Gesamtzusage (vgl. dazu BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14  - Rn. 48 ; 10. März 2015 -  3 AZR 56/14  - Rn. 32 ) und bei einer betrieblichen Übung (vgl. dazu BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14  - Rn. 49 ) , sondern auch bei einer Zusage in Form einer vertraglichen Einheitsregelung, wie sie im Streitfall vorliegt.

    Soll sich die Versorgung dagegen ausschließlich nach den bei Erteilung der einheitlichen Versorgungszusage mit kollektivem Bezug geltenden Versorgungsbedingungen richten, muss der Arbeitgeber dies deutlich zum Ausdruck bringen (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14  - Rn. 48 ; 10. März 2015 -  3 AZR 56/14  - Rn. 32 ) .

  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17
    Dafür begründet bereits das äußere drucktechnische Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (zur Vermutungswirkung vgl. BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 141/15 - Rn. 15; 27. Januar 2016 - 5 AZR 278/14  - Rn. 16 mwN) .

    bb) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (vgl. ausführlicher BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 141/15 - Rn. 16 mwN).

  • BAG, 13.12.2016 - 1 AZR 148/15

    Konzernbetriebsvereinbarung - Betriebsverfassungsrechtlicher

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17
    Mit dem Begriff des "Nichtregelnkönnens" ist nicht nur die objektive, sondern auch die subjektive Unmöglichkeit gemeint (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 25; 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 42 mwN) .

    Dies ist der Fall, wenn die Konzernleitung die freiwillige Leistung künftig nur noch konzerneinheitlich gewähren will (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 AZR 148/15 - Rn. 25; 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 42 mwN).

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (vgl. BAG 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 61; 14. September 2011 - 10 AZR 526/10  - Rn. 20 , BAGE 139, 156) .
  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 368/16

    Teilzeitbegehren - Ablehnung - Schriftform

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage

  • BGH, 20.11.1990 - XI ZR 107/89

    Blanko-"Oberschrift" - "Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 Abs.

  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • BAG, 13.12.2016 - 3 AZR 342/15

    Pensionskasse - Anpassung laufender Leistungen

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - Ablösung einer Versorgungsordnung -

  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05

    Interessenausgleich mit Namensliste - Form

  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 93/97

    Wahrung der Schriftform bei einer Mehrzahl von Urkunden

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 601/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 117/13

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 278/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 365/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 734/13

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 834/16

    Ausgleich für Feiertagsarbeit im Rahmen des TV-N MV

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 206/17

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - pauschale Zulage - Begünstigung

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

  • BAG, 10.02.2009 - 1 AZR 767/07

    Sozialplananspruch eines leitenden Angestellten

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 400/10

    Betriebliche Altersversorgung - Rechtscharakter einer Versorgungsordnung -

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

  • BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 49/14

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Versetzung und Umgruppierung

  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel

  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14

    Schuldrechtlicher Tarifvertrag - nichttariflicher sonstiger Vertrag - Auslegung

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 358/17

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Auslegung einer Versorgungszusage;

  • LAG Baden-Württemberg, 12.05.2017 - 7 Sa 9/16
  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    Die Revision kann, soweit verschiedene Streitgegenstände gegeben sind, beschränkt eingelegt werden (BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 25 ff., BAGE 164, 261) .

    Der Gesamtbetriebsrat war für den Abschluss der GBV Überleitung zuständig, weil es um die Änderung unternehmenseinheitlicher Versorgungsordnungen für Mitarbeiter des gesamten Unternehmens ging (vgl. dazu BAG 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - zu B I 1 und 2 der Gründe mwN; zur vergleichbaren Problematik auf Konzernebene BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 39, BAGE 164, 261) .

  • BAG, 21.07.2020 - 3 AZR 142/16

    Herabsetzung einer Pensionskassenrente - Einstandspflicht des Arbeitgebers -

    Daher hat der Senat in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO in der Revision nicht mehr zu prüfen, ob eine Klageänderung nach § 533 ZPO iVm. § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG vorliegt und ob diese ggf. zulässig ist (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 32 mwN, BAGE 164, 261) .
  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 410/19

    Ruhegeld - Ablösung - Überversorgung

    Etwas Anderes folgt weder aus der Unklarheitenregelung in § 305c Abs. 2 BGB noch aus dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. dazu BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 63 ff., BAGE 164, 261) .

    Er kann nicht damit rechnen, dass ihm andere Versorgungsbedingungen zugestanden werden als die im Betrieb geltenden (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 69, BAGE 164, 261) .

    Derartige Vereinbarungen des Arbeitgebers mit der Beschäftigtenvertretung sind grundsätzlich geeignet, ablösungsoffene Gesamtzusagen und betriebliche Übungen abzulösen (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 65 mwN, BAGE 164, 261) .

    Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit - an welche auch die Parteien einer Betriebsvereinbarung nach § 75 BetrVG bzw. die Parteien der vorliegenden Dienstvereinbarung nach § 77 HmbPersVG gebunden sind - dürfen nicht verletzt werden (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 93 mwN, BAGE 164, 261) .

    In diesem Fall ist unmittelbar auf die dem dreistufigen Prüfungsschema zugrundeliegenden Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückzugreifen, wobei insbesondere ein innerer Zusammenhang zwischen der Neuregelung und den sie tragenden Gründen gegeben sein muss (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 93 mwN, BAGE 164, 261; 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Rn. 36 mwN) .

    Mehr als geringfügig sind solche Eingriffe, die dem Versorgungsempfänger - hätte er mit ihnen gerechnet - während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses vernünftigerweise hätten Anlass geben können, sie durch eine weitergehende private Absicherung auszugleichen (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 102 mwN, BAGE 164, 261) .

  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 246/20

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungszusage

    Daher hat der Senat in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO in der Revision nicht mehr zu prüfen, ob eine Klageänderung nach § 533 ZPO iVm. § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG vorliegt und ob diese ggf. zulässig ist (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 32 mwN, BAGE 164, 261) .

    Durch diese Verweisung wurde die für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen geltende Schriftform des § 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG gewahrt (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 73 ff., BAGE 164, 261) .

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Der am Ende des Dokuments enthaltene Hinweis auf die VO 2011 als einzig gültige Regelungsgrundlage relativiert die Zusage nicht - im Gegenteil (vgl. zu einem Informationsschreiben BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 83, BAGE 164, 261) .
  • LAG Hamm, 20.10.2022 - 18 Sa 138/22

    Beihilfen im Krankheitsfall; Gesamtbetriebsvereinbarung; Betriebsübergang;

    Dies ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2018 - 3 AZR 380/17.

    Es mag sein, dass der Inhalt einer Gesamtzusage durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung oder durch eine andere Gesamtzusage abgelöst und verschlechtert werden kann ( BAG, Beschluss v. 23.06.2020 - 3 AZN 442/20, Urteil v. 11.12.2018 -3 AZR 380/17) .

    Hinzu kommt, dass das BAG am 11.12.2018 über eine "Fortentwicklung" des Versorgungssystems durch geänderte Anpassungsregelungen ( BAG, Urteil v. 11.12.2018 - 3 AZR 380/17 Rdnr. 65 ) zu entscheiden hatte.

    Dass eine Einstellung der Leistungen durch eine "negative Gesamtzusage" nur in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zulässig wäre ( BAG, Urteil v. 11.12.2018 - 3 AZR 380/17 Rdnr. 93 ), stellt keinen adäquaten Schutz für vertragsgleiche Ansprüche dar.

    Nimmt man an, die entstandene betriebliche Übung sei durch eine "negative Gesamtzusage" ablösbar, so folgt daraus noch nicht ohne weiteres, dass jedwede ablösende Regelung wirksam ist ( vgl. BAG, Urteil v.11.12.2018 - 3 AZR 380/17 ).

    Das BAG hat in dem von der Beklagten angezogenen Urteil ( BAG, Urteil v. 11.12.2018 - 3 AZR 380/17 Rdnr. 111) zugunsten des Arbeitgebers berücksichtigt, dass er das Versorgungssystem für seine Mitarbeiter im Rahmen der Umstrukturierung aufrecht erhielt und das System für neu eintretenden Mitarbeiter nicht geschlossen hat.

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 127/18

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit eines Sozialplans - Anpassung -

    (a) Das BVW ist gegenüber den Arbeitnehmern verlautbart worden (vgl. zu dieser Voraussetzung BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 85, BAGE 164, 261; 22. März 2018 - 6 AZR 834/16 - Rn. 24; 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 26, BAGE 161, 305) .

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 81, BAGE 164, 261; 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 25 mwN, BAGE 154, 144) .

    Diese Grundsätze gelten auch bei Gesamtzusagen, mit denen der Arbeitgeber - wie regelmäßig - Leistungen nach den jeweils bei ihm geltenden Versorgungsregelungen zusagt (ausführlich hierzu vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 29 ff. mwN, BAGE 154, 144; vgl. auch BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 84, BAGE 164, 261) .

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 129/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung - Aus-legung einer

    (aa) Das BVW ist gegenüber den Arbeitnehmern verlautbart worden (vgl. zu dieser Voraussetzung BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 85, BAGE 164, 261; 22. März 2018 - 6 AZR 834/16 - Rn. 24; 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 26, BAGE 161, 305) .

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 81, BAGE 164, 261; 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 25 mwN, BAGE 154, 144) .

    Diese Grundsätze gelten auch bei Gesamtzusagen, mit denen der Arbeitgeber - wie regelmäßig - Leistungen nach den jeweils bei ihm geltenden Versorgungsregelungen zusagt (ausführlich hierzu BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 29 ff. mwN, BAGE 154, 144; vgl. auch BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 84, BAGE 164, 261) .

  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    Soll sich die Versorgung ausschließlich nach den bei Erteilung der einheitlichen Versorgungszusage mit kollektivem Bezug geltenden Versorgungsbedingungen richten, muss der Arbeitgeber dies deutlich zum Ausdruck bringen (vgl. hierzu BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 66, BAGE 164, 261) .
  • LAG Hamm, 28.04.2022 - 18 Sa 1269/21

    Betriebliche Übung; ablösende Gesamtzusage; Beihilfeleistungen

    Hinzu kommt, dass das BAG am 11.12.2018 über eine "Fortentwicklung" des Versorgungssystems durch geänderte Anpassungsregelungen ( BAG, Urteil v. 11.12.2018 - 3 AZR 380/17 Rn. 65 ) zu entscheiden hatte.

    Dass eine Einstellung der Leistungen durch eine "negative Gesamtzusage" nur in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zulässig wäre ( BAG, Urteil v. 11.12.2018 - 3 AZR 380/17 Rn. 93 ) stellt keinen adäquaten Schutz für vertragsgleiche Ansprüche dar.

    Nimmt man an, die entstandene betriebliche Übung sei durch eine "negative Gesamtzusage" ablösbar, so folgt daraus noch nicht ohne weiteres, dass jedwede ablösende Regelung wirksam ist ( vgl. BAG, Urteil v.11.12.2018 - 3 AZR 380/17 ).

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 258/18

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - tarifvertragliche

  • ArbG Essen, 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21
  • BAG, 11.07.2019 - 6 AZR 40/17

    Bindung eines nichtkirchlichen Betriebserwerbers an arbeitsvertragliche

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

  • BAG, 23.06.2020 - 3 AZN 442/20

    Betriebliche Altersversorgung - Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage -

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 731/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

  • ArbG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4 Ca 1656/19
  • ArbG Essen, 01.10.2021 - 4 Ca 1139/21

    Unwirksame Teilkündigung einer Beihilferegelung

  • ArbG Düsseldorf, 08.06.2021 - 7 Ca 1124/20
  • LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 981/21

    Freiwilligkeitsvorbehalt; Urlaubsgeld; Gesamtzusage; Ablösung

  • LAG Hamm, 25.08.2022 - 5 Sa 993/21

    Freiwilligkeitsvorbehalt; Urlaubsgeld; Gesamtzusage; Ablösung

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 431/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • ArbG Bochum, 04.06.2021 - 5 Ca 98/21

    Entzug von Beihilfeleistungen für ehemalige Mitarbeiter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20

    Auslegung einer Gesamtzusage - Beihilfeanspruch eines Arbeitnehmers nach

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2020 - 6 Sa 181/19

    Betriebliche Altersversorgung - Teilwiderruf von Leistungen - wirtschaftliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2020 - 6 Sa 101/19

    Betriebliche Altersversorgung - Teilwiderruf von Leistungen - wirtschaftliche

  • ArbG Bochum, 03.09.2020 - 1 Ca 101/20
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